Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozessrecht.
Dissertationsschrift
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle...
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Klappentext zu „Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozessrecht. “
Der Verfasser behandelt in einem ersten Teil rechtskräftige deutsche Urteile, die sich widersprechen. Nach seiner Auffassung kommt einer zweiten Entscheidung im Fall sich widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand keine materielle Rechtskraft zu, da die Rechtskraft ihren Zwecken zuwiderläuft. Das spätere Urteil hat aber alle sonstigen Urteilswirkungen. Wird in einem zweiten Verfahren eine präjudizielle frühere Entscheidung nicht beachtet, ist der Autor der Ansicht, dass die Rechtskraft des zweiten Urteils diesen Fehler heilt. Im letzten Kapitel des ersten Teils behandelt der Verfasser Fälle, bei denen ein späteres Urteil nachträglich den Geltungsanspruch eines früheren Urteils dadurch angreift, dass es über ein für das erste Urteil entscheidungserhebliches Rechtsverhältnis anders mit Rechtskraftwirkung entscheidet, als das erste Urteil dies in seinen Entscheidungsgründen getan hatte.Im zweiten Teil beschäftigt sich der Autor mit Unvereinbarkeiten im Rahmen des EuGVÜ und des LugÜbk sowie nach 328 Abs. I Nr. 3 ZPO. Zu Art. 27 Nr. 3 und Nr. 5 EuGVÜ und LugÜbk vertritt er im Gegensatz zur h. L. und dem EuGH die Auffassung, dass unvereinbare Entscheidungen nach dieser Norm nur vorliegen, wenn sich ihre urteilswirkungen unmittelbar widersprechen. Ausserhalb dieses Bereichs bestehende Widersprüche sind nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. 328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO legt der Autor wie Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ aus. Zwei Fälle sind nach Ansicht des Verfassers nicht im EuGVÜ geregelt und sind daher nach dem Recht des Anerkennungsstaates zu lösen. Zum einen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen eines Vertragsstaates und eines Nichtvertragsstaates, wenn die Vertragsstaatenentscheidung zuerst ergeht, zum anderen der Fall der unvereinbaren Entscheidungen aus verschiedenen Vertragsstaaten, die in einem dritten Vertragsstaat anerkannt werden sollen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Zivilurteilen nach deutschem und europäischem Zivilprozessrecht. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - Teil 1: Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen deutschen Zivilurteilen: Umfang der Untersuchung - Die rechtliche Behandlung der Urteilskollision - Missachtung einer präjudiziellen Urteilswirkung eines ersten Urteils in einem zweiten Verfahren - Zweites, den Geltungsanspruch eines früheren Urteils in Frage stellendes Urteil - Teil 2: Die Behandlung von Unvereinbarkeiten zwischen rechtskräftigen Urteilen nach dem EuGVÜ, dem Luganer Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen und nach328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO: Einführung in die Problemstellung - Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach dem EuGVÜ - Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach dem Luganer Übereinkommen - Die Behandlung von Unvereinbarkeiten nach
328 Abs. 1 Nr. 3 ZPO und nach Art. 7
1 FamRÄndG - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Markus Lenenbach
- 1997, 220 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428087496
- ISBN-13: 9783428087495
- Erscheinungsdatum: 18.03.1997
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