Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen.
Rechtfertigende Grundgedanken für eine allgemeine unternehmensrechtliche Haftungskontinuität.
Die Autorin setzt sich mit der rechtspolitischen These auseinander, daß bei der Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Asset Deal der Erwerber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zwingend zu haften habe. Diese Ansicht wird...
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Produktinformationen zu „Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen. “
Die Autorin setzt sich mit der rechtspolitischen These auseinander, daß bei der Veräußerung eines Unternehmens im Wege des Asset Deal der Erwerber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zwingend zu haften habe. Diese Ansicht wird von Karsten Schmidt bereits seit längerem vertreten und vom handelsrechtlichen Schrifttum offenbar rechtspolitisch nur wenig in Frage gestellt. Als rechtspolitisches Programm scheint diese sogenannte Haftungskontinuität weitgehend Anerkennung zu finden.
Nachdem der Gesetzgeber bei der Handelsrechtsreform 1998 den Komplex um die handelsrechtliche Erwerberhaftung bewußt unberührt gelassen hat, ist die politische Aktualität des Themas keinesfalls geringer geworden. Die Gesetzesbegründung läßt erkennen, daß eine Reform dieses Komplexes im Rahmen einer europäischen Lösung angestrebt wird. Ein Blick hinter das eingängige und glatte Konzept der unternehmensrechtlichen Haftungskontinuität erscheint also lohnenswert. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, dieses Konzept auf seine Konformität mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung zu überprüfen.
Eine zwingende Haftung des Unternehmenserwerbers für die Verbindlichkeiten des Veräußerers stellt einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Partner eines Übertragungsgeschäftes dar, dessen Rechtfertigung bislang nicht nachgegangen wurde. Von dieser Überlegung ausgehend, arbeitet die Verfasserin die Grundgedanken heraus, die zur Begründung dieser Haftungskontinuität herangezogen werden. Weiterhin wird überprüft, ob allgemeine Grundsätze die gesetzliche Anordnung eines derartigen Eingriffs rechtfertigen können. Dazu zieht die Autorin insbesondere die Grundgedanken des Vertragspartnerschutzes und des Verkehrsschutzes heran sowie das Prinzip, welches häufig als "Haftungsfondsgedanke" bezeichnet wird. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß keiner dieser Grundgedanken die Einführung einer derart weitreichenden Haftung rechtfertigt, daß vielmehr die Anordnung einer zwingenden Erwerberhaftung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit darstellt.
Klappentext zu „Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen. “
Die Autorin setzt sich mit der rechtspolitischen These auseinander, dass bei der Veräusserung eines Unternehmens im Wege des Asset Deal der Erwerber für die Verbindlichkeiten des Unternehmens zwingend zu haften habe. Diese Ansicht wird von Karsten Schmidt bereits seit längerem vertreten und vom handelsrechtlichen Schrifttum offenbar rechtspolitisch nur wenig in Frage gestellt. Als rechtspolitisches Programm scheint diese sogenannte Haftungskontinuität weitgehend Anerkennung zu finden.Nachdem der Gesetzgeber bei der Handelsrechtsreform 1998 den Komplex um die handelsrechtliche Erwerberhaftung bewusst unberührt gelassen hat, ist die politische Aktualität des Themas keinesfalls geringer geworden. Die Gesetzesbegründung lässt erkennen, dass eine Reform dieses Komplexes im Rahmen einer europäischen Lösung angestrebt wird. Ein Blick hinter das eingängige und glatte Konzept der unternehmensrechtlichen Haftungskontinuität erscheint also lohnenswert. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, dieses Konzept auf seine Konformität mit den Grundsätzen unserer Rechtsordnung zu überprüfen.
Eine zwingende Haftung des Unternehmenserwerbers für die Verbindlichkeiten des Veräusserers stellt einen erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Partner eines Übertragungsgeschäftes dar, dessen Rechtfertigung bislang nicht nachgegangen wurde. Von dieser Überlegung ausgehend, arbeitet die Verfasserin die Grundgedanken heraus, die zur Begründung dieser Haftungskontinuität herangezogen werden. Weiterhin wird überprüft, ob allgemeine Grundsätze die gesetzliche Anordnung eines derartigen Eingriffs rechtfertigen können. Dazu zieht die Autorin insbesondere die Grundgedanken des Vertragspartnerschutzes und des Verkehrsschutzes heran sowie das Prinzip, welches häufig als »Haftungsfondsgedanke« bezeichnet wird. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass keiner dieser Grundgedanken die Einführung einer derart weitreichenden Haftung rechtfertigt, dass vielmehr die Anordnung einer zwingenden
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Erwerberhaftung einen unverhältnismässigen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit darstellt.
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Inhaltsverzeichnis zu „Die Unternehmenshaftung bei Unternehmensübertragungen. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Die gesetzliche Vertragsüberleitung auf den Unternehmenserwerber: Das Konzept der Rechtsverhältniskontinuität - Der Vertragspartnerschutz - Zusammenfassung - 2. Kapitel: Der Gedanke der Zusammengehörigkeit von Aktiva und Passiva: Die Zulässigkeit des Gedankens und dessen Verbreitung im Recht - Die Tragfähigkeit des Gedankens für die Unternehmenserwerberhaftung - Zusammenfassung - 3. Kapitel: Der Verkehrsschutz: »Absoluter« Verkehrsschutz - Abgestuft pauschalierter Verkehrsschutz - Haftung aus allgemeinen Vertrauensschutzgründen - 4. Kapitel: Der Schutz wirtschaftlicher Funktionen: Erleichterung der Übertragungsakte - Erhalt von Unternehmensträgern - Zusammenfassung - Gesamtzusammenfassung in Leitsätzen - Literaturverzeichnis - Stichwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Thekla Schleifenbaum
- 2000, 1. Auflage, 188 Seiten, Masse: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428099710
- ISBN-13: 9783428099719
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