Die Wissenszurechnung.
Ein Problem der jeweiligen Wissensnorm, entwickelt am Beispiel des 463 S. 2 BGB.. Dissertationsschrift
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder...
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Klappentext zu „Die Wissenszurechnung. “
Der Autor beschäftigt sich mit der Wissenszurechnung, also mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Person haftet, wenn infolge arbeitsteiligen Handelns nicht sie selbst, sondern eine andere Person rechtlich relevante Umstände kennt oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kennt. Der Grundgedanke der Arbeit liegt darin, dass es kein allgemeines Rechtsinstitut der Wissenszurechnung gibt, sondern dass die Frage, inwieweit jemand für das Wissen von Hilfspersonen einstehen muss, von der jeweiligen Wissensnorm beantwortet wird (d. h. der Rechtsnorm, die an die Kenntnis oder die fahrlässige Unkenntnis bestimmte Rechtsfolgen knüpft). Dieser Gedanke wird für die Arglisthaftung des Verkäufers gemäss436 S. 2 BGB, und zwar zunächst für natürliche und sodann für juristische Personen und Gesamthandsgemeinschaften, entwickelt. Beim Ausgangspunkt einer auf Vorsatz beschränkten Haftung begründet das vorsätzliche Unterlassen der Organisation der betriebsinternen Kommunikation die Arglisthaftung, das blosse pannenhafte Steckenbleiben der massgeblichen Nachrichten dagegen eine Fahrlässigkeitshaftung des Geschäftsherrn.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Wissenszurechnung. “
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Teil: Wissenszurechnung bei natürlichen Personen: 1. Abschnitt: Die Lösungsvorschläge zur Wissenszurechnung: Allgemeine Rechtfertigungsgründe - Wissenszurechnung über166 - Wissenszurechnung über
278 - Gleichstellung des Speicherwissens mit dem Gedächtniswissen - Organisation der internen Kommunikation - Die Rechtsprechung zur Wissenszurechnung - Vorschlag de lege ferenda - 2. Abschnitt: Die Wissenszurechnung als Problem der Wissensnormen: Ablehnung einer Einheitslösung - Kompromiss zwischen Verkehrsschutz und Handlungsfreiheit - Wissensnormen bestimmen den Umfang der Wissenszurechnung - 3. Abschnitt: Die Arglisthaftung nach
463 S. 2: Definition der Arglisthaftung - Haftungsgrund des
463 S. 2 - Rechtsgrund für die Beschränkung auf eine Vorsatzhaftung - Bestätigung durch die Entstehungsgeschichte - Haftung für Organisationsarglist - 4. Abschnitt: Die Fahrlässigkeitshaftung: Fahrlässigkeitshaftung aus PVV oder c.i.c. - Pflichtverletzung - Verletzung einer Hauptleistungspflicht - Verletzung einer Nebenleistungspflicht - Schutzpflichtverletzung - 2. Teil: Wissenszurechnung bei juristischen Personen: Einführung - Gleichsetzung von "Organwissen" mit "Wissen der juristischen Person" - Wissenszurechnung über die Vorschriften der Passivvertretung - Wertende Zurechnung von Schilken - Zurechnung über
166 I und II - Pflicht zur ordnungsgemässen Organisation der internen Kommunikation - Zurechnung über
31 - Folgerungen für die Wissenszurechnung - Zurechnung des Wissens von Gesellschaftern - 3. Teil: Wissenszurechnung bei Gesamthandsgesellschaften: Wesen der Gesamthandsgesellschaft - Folgerungen für die Wissenszurechnung - Ergebnis der Untersuchung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Christof-Ulrich Goldschmidt
- 2001, 292 Seiten, Masse: 15,7 x 23,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428101421
- ISBN-13: 9783428101429
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