Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125
Keine ausführliche Beschreibung für "ENTSCH. REICHSGER. ZIVILSACHEN BD. 125 ERGZ0" verfügbar.
Jetzt vorbestellen
versandkostenfrei
Buch (Gebunden)
Fr. 164.90
inkl. MwSt.
- Kreditkarte, Paypal, Rechnungskauf
- 30 Tage Widerrufsrecht
Produktdetails
Produktinformationen zu „Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125 “
Keine ausführliche Beschreibung für "ENTSCH. REICHSGER. ZIVILSACHEN BD. 125 ERGZ0" verfügbar.
Inhaltsverzeichnis zu „Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125 “
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Unterliegt die Pension eines Ruhegehaltempfängers während seiner entgeltlichen Beschäftigung bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts der Kürzung ohne Rücksicht darauf, aus welchen Mitteln die gewährte Vergütung fliesst? -- 2. 1. Über die Frage der Aufwertung eines in ausländischer Währung vereinbarten, effektiv zu zahlenden Mietzinses. 2. Über die nachträgliche Bestätigung einer solchen gegen die Verordnungen über Valutaspekulationen verstossenden Vereinbarung. -- 3. Was ist im Sinne der Unfallversicherung unter einem Verkehrsmittel und unter einem Fahrgast zu verstehen? -- 4. 1. Wonach bestimmt sich das Gemeinwesen, in dessen Dienst ein Beamter steht und welches deshalb für eine von diesem begangene schuldhafte Amtspflichtverletzung verantwortlich ist? 2. Hastet das Reich oder das Land für Amtsversehen von Beamten, welche bei den mit der einstweiligen Verwaltung der Reichswasserstrassen betrauten mittleren und unteren Landesbehörden angestellt sind? -- 5. Fliesst die Vergütung, welche die Deutsche Rentenbank den von ihr verwendeten Personen gewährt, auch gegenwärtig noch aus öffentlichen Mitteln? -- 6. 1. Findet die Vorschrift in 8 21 Abs. 2 des Auswertungsgesetzes auch dann Anwendung, wenn es sich um die Abtretung einer Hypothek an den Eigentümer des belasteten Grundstücks handelt, der sie demnächst hat löschen lassen? 2. Welcher Stichtag ist massgebend für die Bestimmung der Rangfolge nach 7, 21 Abs. 2 AufwG.? -- 7. Welche Stellung nehmen in einem Zwangsversteigerungsverfahren, das mit Bewilligung der sämtlichen betreibenden Gläubiger zunächst einstweilen eingestellt, dann aber ans Antrag eines von ihnen fortgesetzt worden ist, die Gläubiger ein, die diesen Antrag nicht gestellt haben? -- 8. Zum Erfordernis der Berufungsbegründung nach 519 Abs. 3 Rr. 2 ZPO. -- 9. Kam der Veräusserer eines Grundstücks Erstattung der von ihm gezahlten Schuldverschreibungssteuer im Wege des Ausgleichsanspruchs vom Erwerber verlangen? -- 10. Kann der
... mehr
Veräusserer eines lastenfrei zu übereignenden Teilgrundstücks auch dann einen Ausgleichsanspruch gegen den Erwerber erheben, wenn die Hypothekengläubiger die abverkaufte Fläche aus der Pfandhaftung entlassen haben? -- 11. Inwieweit hat die behördliche Genehmigung der Veräusserung eines Grundstücks nach dem preussischen Grundstücksverkehrsgesetz vom 10. Februar 1923 rückwirkende Kraft? -- 12. 1. über die Bedeutung der Bekanntmachung erteilter Patente im Patentblatt neben der (früher vorgeschriebenen) Bekanntmachung im Reichsanzeiger. 2. Inwieweit Ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Ausschlussfrist für die Klage auf Richtigerklärung eines Patentes zulässig? -- 13. Welchem Zweck dient die Vorschrift über die Richterführung manövrierunfähiger Schiffe? Inwiefern kann ein Verstoss gegen sie von ursächlicher Bedeutung für den Unfall eines auskommenden Schiffes sein? -- 14. 1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluss erteilt werden und ist ein solcher Beschluss des Reichsgerichts unanfechtbar? 2. Was gehört zur Wahrung der gesetzlichen und der vereinbarten Schriftform, namentlich auch derjenigen, von welcher 8 39 BBG. spricht? 3. Wann ist ein Schreiben mit zweifelhafter Anschrift dem wirklichen Empfänger zugegangen? -- 15. Zur Untersuchungspflicht des Käufers beim Handelskauf: 1. Ist ein Handelsgebrauch anzuerkennen, wonach die Untersuchung nicht üblich sei? 2. Wann ist die Untersuchung nicht tunlich? -- 16. 1. Wann gehört ein Bildnis in den Bereich der Zeitgeschichte? 2. Wird ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten durch Verwendung seines Bildnisses zur Reklame verletzt? -- 17. 1. Besteht eine Amtspflicht auch gegenüber solchen Personen, gegen die sich die Amtsausübung nicht unmittelbar richtet, die aber von ihr unbeabsichtigt betroffen werden können? 2. Kann Fahrlässigkeit eines Beamten auch bei einem Verhalten vorliegen, das den Vorges
... weniger
Bibliographische Angaben
- 1929, XV, 454 Seiten, Masse: 15,5 x 23 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben: Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
- Verlag: De Gruyter
- ISBN-10: 3112334795
- ISBN-13: 9783112334799
Kommentar zu "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125"
0 Gebrauchte Artikel zu „Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 125".
Kommentar verfassen