Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?
Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese...
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Produktinformationen zu „Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? “
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schliesst mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
Klappentext zu „Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? “
»Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation«: The »objective imputation« in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation.
Inhaltsverzeichnis zu „Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? “
Teil I: ProblemexpositionGesprächsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und Urteilsakt
Teil II: Problemerörterung
Der inkongruente Vorsatzgegenstand & das »normative Urteil« der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand & das »Tatbestandsmerkmal« der objektiven Zurechnung - Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGH
Teil III: Problemperspektiven
Zusammenfassung der bisherigen Problemskizze - Eine neue »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken«? - Zum guten (Zurechnungs-)Schluss
Rechtsprechungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Sachwort- und Personenregister
Autoren-Porträt von Martin Heuser
Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter eines strafrechtlichen bzw. rechtsphilosophischen Lehrstuhls an der Leipziger Juristenfakultät; im Sommersemester 2024 als Vertreter eines strafrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Konstanz.
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Heuser
- 2024, 1. Auflage, 113 Seiten, Masse: 15,2 x 22,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428191994
- ISBN-13: 9783428191994
- Erscheinungsdatum: 02.07.2024
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