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Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht (Gregor Albers)

Ausnahme und Vielfalt im römischen Recht (Gregor Albers)

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Immer und überall steht Recht unter Spannung zwischen Einheit und Vielfalt. Einerseits gab es nie ein einziges Normensystem, das menschliche Beziehungen bis ins Detail steuerte; andererseits verbietet das Eigenbild des Rechts als geltende Ordnung, ausschließlich auf Pluralität zu fokussieren.Gerade "das" römische Recht kommt nicht als Einheit daher, schon weil es seine Quellen in verschiedenen Rechtsschichten findet. Erst im Laufe der Zeit fließen diese Schichten teils zusammen - wenn Erscheinungen des Honorarrechts als ius civile wahrgenommen werden, infolge der Constitutio Antoniniana oder durch das Gesetzgebungswerk Justinians.Die Beiträge in diesem Band beleuchten den Übergang zwischen Einheit und Vielfalt aus der Perspektive von Regel und Ausnahme: Spiegelt sich die Vielfalt des römischen Rechts in Regel-Ausnahme-Verhältnissen wider? Wird Vielfalt zu Einheit, wenn die Ausnahme im Laufe der Zeit als Regel begriffen wird?

Autorenportrait

Thomas Rüfner ist Professor u. a. für Bürgerliches Recht und Römisches Recht sowie Internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Trier. Gregor Albers ist Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für romanistische Grundlagen und vergleichende Geschichte der europäischen Privatrechtsordnungen an der Johannes Kepler Universität Linz. Gregor Albers ist Universitätsprofessor und Vorstand des Instituts für romanistische Grundlagen und vergleichende Geschichte der europäischen Privatrechtsordnungen an der Johannes Kepler Universität Linz. Sebastian Lohsse ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Ulrike Ludwig Professorin für die Geschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Münster und Ko-Direktorin des Käte Hamburger-Kollegs "Einheit und Vielfalt im Recht". Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.

Weitere Angaben

Buch (Hardcover), Deutsch, 212 Seiten
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